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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Sabrina Lau (nachfolgend  „Künstler“ genannt) und dem Auftraggeber erteilten Aufträge und/oder Bestellungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen sowie für mündliche Verträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird.

 

1.   Motive und Themen

1.1. Der Künstler behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.2. Darunter fallen insbesondere Aufträge mit Motiven und Themen, die der Künstler nicht anbieten kann/möchte, die Rechte Dritter verletzen, vom Künstler nicht vertreten werden oder folgende Themen beinhalten:

 

Nacktheit, Sexszenen, Gewalt, Blut, Horror, psychedelische Kunst, nicht jugendfreie Themen, politische Themen, ethisch fragwürdige Themen sowie Themen, die den Ruf des Künstlers schädigen könnten.

 

1.3. Sollte während des laufenden künstlerischen Prozesses der Erstellung eines Kunstwerks vom Auftraggeber eine Motivänderung gewünscht werden, welche eines der unter 1.2. genannten unzulässigen Motive oder Themen enthält, behält sich der Künstler vor, diese Änderung abzulehnen.

 

Besteht der Auftraggeber weiterhin auf der unzulässigen Änderung, so entsteht eine Änderung des ursprünglich geschlossenen Urheberwerkvertrags. Somit darf der Künstler vom Vertrag zurücktreten und die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeitsleistung in Rechnung stellen.

 

2.   Urheberrecht und Nutzungsrechte an den Werken

2.1. Sämtliche Arbeiten des Künstlers, wie Skizzen, Entwürfe und fertige Kunstwerke/Designs, sind rechtlich als persönliche und geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

2.2. Der Erwerb eines fertigen, körperlichen Produkts des Künstlers wie beispielsweise eines Kunstdrucks oder eines Stickers beinhaltet ausschließlich das Recht auf freie Nutzung dieses Produkts, nicht des sich darauf befindlichen Motivs. Das Motiv verbleibt urheberrechtlich geschützt und es werden keine Nutzungsrechte daran abgetreten.

2.3. Der Erwerb eines fertigen, nichtkörperlichen (also digitalen) Produkts des Künstlers wie beispielsweise eines Desktop-Hintergrundbilds beinhaltet ausschließlich die zur Nutzung des Produkts üblichen Nutzungsrechte wie eben die Nutzung als Desktop-Hintergrund oder Handy-Bildschirmhintergrund. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Weitersendung des digitalen Produkts ist nicht erlaubt. Das Urheberrecht verbleibt beim Künstler.

2.4. Ein an den Künstler erteilter Auftrag zur Neuerstellung eines Kunstwerks jeglicher Art ist ein Urheberwerkvertrag, der standardmäßig die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen beinhaltet.

Bestellungen von bereits bestehenden Produkten wie Kunstdrucken etc. sind Kaufverträge.

Für die Neuerstellung eines Kunstwerks gelten ferner folgende Bedingungen:

2.4.1.  Skizzen, Entwürfe und fertige Kunstwerke/Designs dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion/beim Druck verändert werden, sofern der Künstler nicht vorher ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat. Jede Nachahmung, egal ob von Teilen eines Kunstwerks oder von einem gesamten Kunstwerk, ist untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Künstler, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu fordern. Ist eine Vergütung (noch) nicht vereinbart, wird eine angemessene Vergütung aus Erfahrungswerten abgeschätzt und zur Grundlage genommen.

2.4.2.  Der Künstler überträgt dem Auftraggeber die für die jeweilige Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Nur, wenn es zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, geht auch das Urheberrecht auf den Auftraggeber über.

2.4.3.  Der Künstler hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Künstler zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% dieser Vergütung zu zahlen. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.

2.4.4.  Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit beeinflussen nicht die Höhe der Vergütung und sie begründen keinerlei Miturheberrechte.

2.4.5.  Wenn der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Künstlers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden möchte, benötigt er zuvor die vorherige schriftliche Zustimmung des Künstlers.

2.4.6.  Der Künstler bleibt jederzeit dazu berechtigt, die in Erfüllung des Auftrages geschaffenen Werke, Teile davon, Skizzen oder andere Kreationen für seine Eigenwerbung zu nutzen. Dies beinhaltet jedwedes Medium, z.B. die Internetpräsenz, Vorführungsmappen, Social-Media-Accounts und so weiter. Der Auftraggeber kann selbst entscheiden, ob er auf genannten Medien als Auftraggeber gezeigt wird, oder anonym bleibt.

 

3.   Widerrufsrecht

3.1. Die Lieferung von Produkten oder Kunstwerken/Designleistungen, welche nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung die individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten wurden, ist vom Widerruf ausgeschlossen.

Auch digitale Inhalte in unkörperlicher Form sind gemäß § 356 Abs. 5 BGB nF. vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber:

 

-      ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

 

-      seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

 

Fertige Produkte in körperlicher Form, die online, telefonisch oder per E-Mail bestellt werden, unterliegen dem Fernabsatzhandels-Widerrufsrecht von 14 Tagen.

 

3.2. Die Kosten der Rücksendung der Produkte bei Widerruf hat der Auftraggeber zu tragen, insbesondere bei Kunstwerken in Sonderformaten, die nicht über den regulären Postweg versendbar sind. Der Widerruf kann über folgendes Formular erfolgen:

 

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es, bevorzugt per E-Mail (beschleunigt den Prozess), an uns zurück.

 

An

Sabrina Lau

c/o IP-Management #3469

Ludwig-Erhard-Str. 18
20459 Hamburg

 

UnicornCat.Art@magenta.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

Name des/der Verbraucher(s)

 

Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

Datum
 

---
(*) Unzutreffendes streichen.

 

 

 

4.   Eigentumsvorbehalt

4.1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt, sofern sie vor Zahlungseingang beim Auftraggeber eingeht, bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Künstlers.

4.2. Kommt der Auftraggeber mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, hat der Künstler das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Auftraggeber die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, sofern der der Künstler diesem erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat. Dies gilt nicht, sofern eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; der  Künstler ist berechtigt, nur die Herausgabe der Ware verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten.

Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens kann der Verkäufer vom Käufer verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Künstler alle dazugehörigen Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die der Künstler zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.

4.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, sofern es sich um hochwertige Ware handelt.

4.4. Bis zur vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderung darf die Vorbehaltsware weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

4.5. Für Unternehmer und juristische Personen: Stellt der Auftraggeber einen Antrag auf Insolvenz, hat er den Künstler darüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Wird die Vorbehaltsware von Dritten gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Künstler seine Eigentumsrechte auch durchsetzen kann. Der Auftraggeber haftet dabei für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO gegenüber dem Künstler, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Künstler genannte Kosten zu erstatten.

 

5.   Wahrnehmung fester Termine

5.1. Werden zwischen Künstler und Auftraggeber feste Termine vereinbart, z.B. für ein Fotoshooting, für die Ermöglichung der Auftragserfüllung oder für eine Auftragsbesprechung, so hat der Auftraggeber bei Nichterscheinen oder unzumutbar kurzfristiger Absage eine Ausfallgebühr gemäß § 615  BGB zu entrichten.

5.2. Sollte der Künstler einen Termin nicht wahrnehmen können, behält er sich vor, diesen rechtzeitig abzusagen oder zu verschieben, ohne dass der Auftraggeber mögliche Schadenersatzansprüche stellen kann.

6.   Honorar für neu erstellte Kunstwerke/Designs (bei Urheberwerkverträgen); Fälligkeit der Zahlung

6.1. Skizzen, Entwürfe und fertige Kunstwerke/Designs bilden zusammen mit der Einräumung von benötigten Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

6.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder fertige Kunstwerke/Designs geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzungsrechte.

6.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Künstler berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

6.4. Die Anfertigung von Skizzen, Beratungsleistungen sowie sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Künstler für den Auftraggeber leistet, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

6.5. Die Vergütung durch den Auftraggeber ist standardmäßig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, in zwei Teilen zu leisten. Der erste Teil wird fällig, sobald der Künstler für einen Auftrag eine oder mehrere erste Skizzen zur Visualisierung angefertigt hat und der Auftraggeber eine davon ausgesucht hat und freigegeben hat.

Der zweite Teil wird fällig, sobald der Künstler dem Auftraggeber eine mit Wasserzeichen versehene Abbildung des fertigen Werks gezeigt oder gesendet und dieser keine weiteren Änderungswünsche hat. Nach Zahlung erfolgt die Ablieferung/digitale Übersendung des fertigen Werkes.

6.6. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Künstler hohe finanzielle Vorleistungen, so sind ggf. mehr als zwei angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

6.7. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

7.   Fremdleistungen Dritter

7.1. Werden Fremdleistungen Dritter für die Auftragserfüllung oder die vertragsmäßige Nutzung des Kunstwerks notwendig, so nimmt der Künstler diese im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers in Anspruch. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Künstler hierzu vorher die entsprechende Vollmacht zu erteilen.

7.2. Sollten im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Künstlers abgeschlossen werden müssen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Künstler im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben; dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

8.   Zusatzleistungen, Nebenkosten und Reisekosten

8.1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Zusatzleistungen wie die Recherche, die Beratung, die Umarbeitung und/oder Änderung von Skizzen, die Kreation und Vorlage weiterer Skizzen, die Änderung von Kunstwerken/Designs während und nach der Kreation sowie weitere erdenkliche Zusatzleistungen (Schriftkorrekturen, Produktionsüberwachung, Drucküberwachung und so weiter) je nach Zeitaufwand berechnet.

8.2. Sollten für die Erstellung der Skizzen und/oder fertigen Kunstwerke technische Nebenkosten und Auslagen anfallen, beispielsweise für Zwischenreproduktionen, Druck-Proofs, zusätzliche Leinwände, zusätzliche Papiere oder Präsentationsmaterialen, sind diese vom Auftraggeber zu erstatten.

8.3. Sind für den Künstler Reisen erforderlich, um den Auftrag auszuführen, so hat der Auftraggeber dem Künstler die Kosten und Spesen dafür nach vorheriger Absprache zu erstatten.

 

9.   Unterlagen zur Auftragserfüllung

9.1. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, dem Künstler sämtliche Unterlagen und/oder Daten, die zur Auftragserfüllung notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zukommen zu lassen. Dies betrifft beispielsweise mündlich/schriftlich geschilderte Ideen, Texte, Fotos, Logos, Skizzen, Grafiken und so weiter. Für Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, ist der Künstler nicht verantwortlich.

9.2. Der Auftraggeber versichert außerdem, die Nutzungsrechte sämtlicher Unterlagen zu besitzen, die dem Künstler zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber ist weiterhin vollkommen allein verantwortlich für Richtigkeit und Vollständigkeit dem Künstler zur Verfügung gestellten Unterlagen. Ist der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt oder sollten die Unterlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber den Künstler im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen frei.

10. Gestaltungsfreiheit

10.1. Für den Künstler besteht im Auftragsrahmen grundsätzlich Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart oder sofern die Anmerkungen des Auftraggebers nicht ausschlaggebend für die Weiterentwicklung des Kunstwerks/Designs sind.

Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

 

11. Datenlieferung und Behandlung der Waren

11.1. Der Künstler ist nicht dazu verpflichtet, Entwurfsarbeiten wie Skizzen, Plastiken, Entwurf-Dateien oder Designdaten, die während der Erfüllung des Auftrages erstellt wurden, an den Auftraggeber zu übergeben. Möchte der Auftraggeber diese Entwurfsarbeiten, Daten oder Dateien erhalten, so ist dies gesondert festzuhalten und zu vergüten.

11.2. Stellt der Künstler dem Auftraggeber körperliche Kunstwerke/Designs oder digitale Daten zur Verfügung, so darf die Nutzung nur im zuvor vereinbarten Umfang erfolgen. Modifikationen oder Veränderungen an den Kunstwerken oder Daten dürfen ausdrücklich nur mit Genehmigung des Künstlers vorgenommen werden.

11.3. Die Gefahrenhaftung und die Kosten des Transportes von körperlichen Kunstwerken, Datenträgern sowie Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.

11.4. Für Mängel an digitalen Datenträgern und Daten, die bei der Übertragung auf das Computersystem des Auftraggebers entstehen, haftet der Künstler nicht.

 

12. Eigentum und Rückgabepflicht

12.1. An jeglichen Leistungen des Künstlers, sei es ein Kunstwerk oder eine Beratung, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder auch nicht, werden standardmäßig nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

12.2. Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 

12.3. Die Versendung der Werke und/oder Daten erfolgt dabei auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

 

13. Vervielfältigung des Kunstwerks/Designs; Produktionsüberwachung; Muster für Eigenwerbung

13.1. Wird eine Vervielfältigung durch den Künstler in Auftrag gegeben, so sind dem Künstler vorher Korrekturmuster vorzulegen.

13.2. Eine mögliche Produktionsüberwachung durch den Künstler direkt kann nur gesondert vereinbart werden. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Künstler berechtigt, notwendige Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und dabei nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

13.3. Werden Kunstwerke/Designs vervielfältigt, so hat der Auftraggeber dem Künstler 10 einwandfreie Versionen unentgeltlich zu überlassen. Der Künstler hat die Berechtigung, diese Muster für Eigenwerbung zu verwenden.

 

14. Gewährleistung; Haftung

14.1. Der Künstler haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden.

14.2. Der Auftraggeber ist in der Pflicht, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und ggf. Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel am erhaltenen Produkt müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

14.3. Die Freigabe von Druck, Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung des Kunstwerks erfolgt durch den Auftraggeber. Bei der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

14.4. Es ist möglich, dass bei der Reproduktion (z.B. beim Druck digitaler Werke) Farbabweichungen auftreten, beispielsweise zwischen Bildschirm-Farbwiedergabe und Druckversion. Dies stellt keinen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB dar.

14.5. Der Künstler verpflichtet sich, mögliche Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und genau anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen jedoch nicht.

14.6. Sofern der Künstler notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Künstlers. Der Künstler haftet in diesem Fall nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

14.7. Für die vom Auftraggeber zur Verwendung durch diesen freigegebenen Skizzen, Entwürfe, Texte und fertigen Kunstwerke/Designs entfällt jede Haftung des Künstlers.

14.8. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit, Rechtmäßigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Künstler nicht. Der Auftraggeber hat Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen selbst und auf eigene Kosten durchzuführen.

14.9. Bei Datenverlust durch höhere Gewalt, fehlerhafte Datenträger oder Dateibeschädigungen übernimmt der Künstler keinerlei Haftung. Aktualisierungen einer bestehenden Datei können im Falle eines Datenverlustes abgelehnt werden; Reproduktion werden in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abgerechnet.

 

15. Künstlersozialkasse

15.1. Die vom Künstler berechneten Honorare können unter Umständen gänzlich oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen, sofern der Auftraggeber einen Unternehmer oder eine juristische Person darstellt. Der Auftraggeber ist hiermit darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an den Künstler als natürliche Person für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf dabei vom Auftraggeber nicht von der Rechnung an den Künstler abgezogen werden.

15.2. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht der KSK ist ausschließlich der Auftraggeber zuständig und eigenverantwortlich. Weiterführende Informationen, Anmeldeformulare und Beratung hierzu erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de oder bei einem Steuerberater.

 

16. Für Unternehmer und juristische Personen: Geltung von AGB

16.1. Der Künstler nimmt Aufträge und Bestellungen ausschließlich unter Zugrundelegung seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an; entgegenstehende oder von den Bestellbedingungen des Künstlers abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Künstler nicht an, sofern er nicht ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Die stillschweigende Annahme von Aufträgen durch den Künstler sowie Zahlungen durch den Auftraggeber bedeuten hierbei keinerlei Einverständnis mit entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers.

 

17. Erfüllungsort

17.1. Erfüllungsort ist sowohl für den Künstler als auch für den Auftraggeber der Sitz des Künstlers.

 

18. Abschlussbestimmungen

18.1. Gerichtsstand ist der Sitz des Künstlers, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber eine juristische Person ist. Der Künstler ist ebenfalls dazu berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

18.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

18.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Stand: 11/2024

 

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